Durch Bruttoeinbringungen z. B. aus dem laufenden Gehalt oder von Resturlaubszeit kann sich Ihr Arbeitnehmer
ein Wertguthaben aufbauen. Dies kann er zu einem späteren Zeitpunkt – nach Absprache mit Ihnen als Arbeitgeber –
z. B. für eine Fortbildung bei weiterlaufendem Gehalt verwenden.
Bei "Zeit-Einbringung" z. B. aus Resturlaubstagen oder Überstunden werden die Stunden in Geld umgerechnet und als Wertguthaben aufgebaut.